Abmahnwelle der Meisel-Verlagsgruppe
und der Kanzlei Wollmann & Partner
gegen deutsche Lyricswebsites (Seite 1)

Von o.g. Abmahnwelle wurde leider auch ich mit meiner Rockpage betroffen. Um Interessierten einen
Einblick in die Geschehnisse und Hintergründe zu bieten, schildere ich hier nun den Vorgang, soweit
er mich betrifft und was mir darüberhinaus noch bekannt ist. Ein schönes Beispiel dafür, wozu Raffgier
und undurchdachte Gesetzgebung führen, wenn Liebhaberei/Engagement und kommerzielle Rücksichts-
bzw. Gedankenlosigkeit aufeinandertreffen.

Vorab ein paar Infos zur Vorgeschichte dieser Site (Paddys Rockpage):
Als ich im Mitte 1996 Ersatzteile für eine Ludwig-Snare (ich bin Schlagzeuger) suchte, mir der letzte
Hamburger Ludwig-Händler aber nicht weiterhelfen konnte, da Ludwig seinen Vertrieb in Deutschland
damals schon längst eingestellt hatte und er keine Restlagerbestände an Spannböcken mehr hatte,
machte ich mich "im Web" (welches ich erst Mitte '95 für mich entdeckt hatte) auf die Suche nach anderen
Quellen für das Spannböckchen. Dabei mußte ich feststellen, daß es sehr schwer war, an Webseiten
von Instrumentenherstellern zu kommen, Ludwig hatte damals z.B. noch gar keine eigene Domain, sondern
deren Site war in einem verschachtelten Unterverzeichnis irgendeines Providers versteckt. Der Infogehalt
der Site war auch eher gering, außer Fotos aktueller Modelle und ein paar Adressen amerikanischer
Händler war dort nicht viel zu finden. Aber aus Interesse suchte ich weiter nach Sites von Herstellern und
allgemein nach Sites mit Infos zum Bereich Musikmachen und fand auch einiges.
Eine zentrale Sammelstelle zum Thema gab es damals im deutschsprachigen Webraum noch nicht.

Durch eine familiäre Katastrophe im Herbst 1996 erschüttert, habe ich mich kurz danach mit HTML
und "eigene Website machen" beschäftigt und angefangen meine bisher gesammelten Links zum Thema
Musik in thematisch sortierten Linklisten zusammenzufassen. Da ich als Hobbymusiker auch schon fest in
drei Coverbands gespielt hatte, hatten sich bei mir schon einige fliegende Zettel, TXT-Dateien und
Word-Dokumente mit Songtexten der gecoverten Songs angesammelt, die habe ich Ende '96 dann auch
noch hochgeladen. Da es damals noch keine Lyricsseiten gab, war das Heraushören von Texten für Coverbands
ganz normal. Einige Künstler haben ihre Lyrics zwar netterweise auf's Cover gedruckt (jaja, LPs ... Vinyl ...),
aber oft auch nicht; da saß man dann also an der HiFi-Anlage, den Song auf MC überspielt und mit
Play/Stop/Rewind/Play/... hat man dann die oft genuschelten Texte rausgehört und aufgeschrieben.

Die Textzettel und -dateien, die es damals bei mir gab waren also alle entweder von mir oder von
Freunden/Bekannten auf diese oder ähnliche Art erzeugt worden. Durch meine Rockpage bekam ich
damals dann auch Texten von Leuten, die selbst gesuchtes bei mir fanden, das war ein hin- und
hergetausche, eine wahre Freude.
Damals hatte LEO (www.leo.org) auch noch zwei FTP-Verzeichnisse von zwei amerikanischen Unis
bei sich gespiegelt, dort gab es etliches an Texten, Tabs und Chords, damit hatte es sich aber dann auch.
Ansonsten mußte man damals Glück haben und evtl. eine Fanpage zu einem Künstler finden
(suchmaschinengerechte Meta-Tags waren bei solchen Seiten eher selten, also halfen auch die damaligen
Suchmaschinen nicht wirklich weiter) wo es auch Lyrics gab.

Naja, auf die Art hab' ich Paddys Rockpage also als reines Hobby betrieben, irgendwann tauchten dann
andere Lyricsseiten mit Textsammlungen auf, dann gab es die ersten Sites, die offenbar komplette
Repertoires bei sich hatten und es tauchten damals auch die ersten Seiten auf, die vom User Geld
haben wollten für die Downloads. Das fand' ich eklig, und außerdem wurde mir die Pflege der Rockpage
durch vermehrte Anfragen á la "ey, such mir mal den Text von XYZ raus!" zu aufwendig, also habe ich mich
immer weniger um die Site gekümmert. Hauptsächlich habe ich dann noch den Künstlerbereich um
Amateurbands erweitert (auf Anfrage) und hin und wieder mal tote Links rausgeschmissen.

Irgendwann um 1999 herum gab es dann mal einen "Vergleichstest" von Lyricsseiten in der
ComputerBILD (hat mich ein Bekannter drauf aufmerksam gemacht), wo die Rockpage im Mittelfeld
lag und die fehlende Suchmöglichkeit bemängelt wurde (seltsam, daß die damals nicht schon alle
abgemahnt wurden; immerhin entsteht durch solche Sites ja ein immenser Schaden bei den Verlagen).
Aus Technikneugier habe ich dann noch eine Suchfunktion nachgerüstet (eine echte DB hat mein
Strato-Account nicht zugelassen; war nur eine CSV-Datei, die via einer kastrierten PHP-Funktion
durchsucht werden konnte und die die Links zu den TXT-Dateien mit den Texten enthielt) und die
Chose weiter liegen lassen. Im Sommer 2000 gab es dann zwei Klagen von amerikanischen Verlagen
gegen lyrics.ch, aber damals war die Rechtslage in D noch anders, also betraf es die Rockpage nicht.
Ich habe die Site also danach fast schon vergessen; da meine Linklisten mittlerweile auch ziemlich
unvollständig waren und es viel größere Lyricsseiten mit hunderttausenden von Texten gab, haben
sich auch kaum noch Leute auf die Rockpage verirrt.

Achja: ich habe nie Geld verlangt für die Texte oder Links auf der Site. Das einzige Banner, was ich
auf der Rockpage stehen hatte, war für Seti, also ein unkommerzielles, allgemeinnütziges Projekt.
Paddys Rockpage war nie gewerblich, kommerziell oder sonstwie auf Gewinn ausgerichtet.
Auch wenn sich Krawattiraffkes sowas nicht vorstellen können: doch, sowas gibt's, wirklich.
Leute, die ohne Gegenleistungen irgendeiner Art zu verlangen, anderen das Leben erleichtern!
Für Euch unfassbar, aber solche Leute gibt es tatsächlich! Erstaunlich, oder?


Tscha, und dann kam am 01.04.2005 plötzlich ein Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei per Post.
Nun sind wir in der "Jetzt-Zeit" und ab hier geht meine halbwegs chronologische Dokumentation
dieser Serienabmahnung los:

Erstmal die Unterlagen, die mir am 01.04.05 das Wochenende (hoffentlich nur)
verhagelt haben. Es handelt sich dabei um ein vierseitiges Anschreiben der Kanzlei
Wollmann & Partner, ich habe die vier Seiten (und den Umschlag wegen Poststempel;
interessant u.a. wie knapp die Frist gesetzt wird;):

www.rockpage.de, Abmahnung #01: Seite 1 (42kb)
Seite 2 (67kb)
Seite 3 (50kb)
Seite 4 (40kb)
Umschlag (160kb)

Zum jetzigen Zeitpunkt (17.04.05, 20:30) sind mir über 200 andere Abmahnungen bekannt, die exakt
identisch formatiert sind (sogar Satzfehler wie doppelte Leerzeichen sind identisch), nur die Daten
zum jeweiligen Mandanten (alles Musikverlage, die zur Berliner "Meiselgruppe" gehören und sich nur
durch die unterschiedlichen Durchwahlnummern und Firmierungen unterscheiden; Adressen sind alle
identisch) ändern sich außerdem die Daten zur abgemahnten Website und die Daten zum abgemahntern
Song. Diese aufwendige Schreibarbeit rechtfertigt natürlich für jedes einzelne Schreiben, eine
Aufwandsentschädigung von 1.600,57 Euro.

interessant auch die eigene Stellungnahme der Anwaltskanzlei, hier ein Artikel einer Netzzeitung dazu:

http://www.jungle-world.com/seiten/2005/13/5216.php

Ehrbare Ritter im Kampf gegen die bösen Songtexträuber, die der Musikindustrie Umsatzeinbußen in
Millionenhöhe verursachen, wenn nicht noch schlimmer.
BTW: ich habe nie Geld für die Downloads hier verlangt, doch das nur am Rande ...

"Was tun?" sprach Zeus ...

Nachfolgend also jetzt meine erste Reaktion:

Meine Antwort an den Nero Musikverlag.
Ging parallel per Fax an den Verlag. (03.04.05)
Seite 1 (30kb)
Seite 2 (30kb)
Meine Antwort an Wollenberg & Partner.
Ging parallel per Fax an die Kanzei. (03.04.05)
Seite 1 (27kb)

Am 07.04.05 hat Herr Tavanti mich dann persönlich angerufen um mir u.a. mitzuteilen, daß sie meine
Unterlassungserklärung anerkennen. Er informierte mich auch darüber, daß er schon vom Amtsgericht
Berlin ein Urteil dahingehend hätte, daß sein Vorgehen rechtens sei und er mir tausend Gründe nennen
könne, warum seine Abmahnwelle eben *keine* rechtsmißbräuchliche Serienabmahnung ist.
Das sei aber auch dem Urteil zu entnehmen, welches er mir zuschicken wird. Wenn mir an einer gütlichen
Einigung gelegen sei (sprich Handeln um die Gebühren) könne ich mich ja nochmal melden. Er ist auch nicht
verpflichtet mich überhaupt anzurufen, das macht er nur, um "der ganzen Sache ein wenig die Härte zu nehmen".

Sollte ich nicht zu einer Einigung bereit sein, dann würde er seine "Kosten" einklagen. Als er anfing mir zu erzählen,
daß das dann "vor dem Landgericht Berlin stattfinden würde, wo Anwaltspflicht herrscht und ich solle mir doch
überlegen ob ...", äußerte ich, daß nach meinen Informationen für mich das Amtsgericht Norderstedt (da wohne ich)
zuständig sei. Herr Tavanti korrigierte seinen Satz dann dahingehend, daß der Fall dann vor dem Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg verhandelt würde, da die Rechtslage in Berlin anders sei.


Am 13.04.05 erhielt ich von der Kanzlei Wollman & Partner, bzw. Herrn Tavanti dann folgendes Schreiben,
Seite 3 und Seite 4 sind die Kopien des "Urteils", aus dem eindeutig hervorginge, das es sich nicht um eine
Serienabmahnung handelt und sein Vorgehen rechtens sei:

www.rockpage.de,
Wollmann & Partner, Schreiben #2:
Seite 1 (46kb)
Seite 2 (22kb)
Seite 3 (41kb)
Seite 4 (30kb)

Nach mir vorliegenden Infos bedeutet diese Einstweilige Verfügung (Seite 3 und Seite 4) keineswegs, daß das
Vorgehen rechtens sei. Laut informierten Kreisen stellt sich das so dar:

"Eine solche Verfügung bekommt man als Antragsteller sehr schnell und ohne großen Aufwand. Man muss
nicht beweisen, daß der geltend gemachte Anspruch auch begründet ist, es reicht, wenn man die
Anspruchstatsachen einfach nur glaubhaft macht. Zwar soll bei so einer Verfügung eigentlich auch immer
zumindest grob geprüft werden, ob der angesetzte Streitwert OK ist, das wird aber häufig auch nur
sehr oberflächlich gemacht. Wenn überhaupt."

Und das Berliner Landgericht wußte zum Zeitpunkt dieser Einstweiligen Verfügung sicher nichts von den über 200
anderen Abmahnschreiben, die alle exakt identisch aufgebaut und formuliert sind.
Insofern ist Herrn Tavantis "eindeutiges Urteil" sicher nicht so eindeutig, wie er es mir glaubhaft machen wollte.

Naja, ich werde mich jetzt mal weiter schlau machen, welches weitere Vorgehen für mich ratsam ist.
Sobald sich etwas tut, werde ich es hier weiter dokumentieren


Nachdem am 17.04.2005 15:15 im Heise Newsticker ein Bericht über diese Abmahnwelle
erschien (http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666), wurden von empörten Lesern die Gästebücher einiger Bands,
deren Texte abgemahnt wurden, mit Kritik und auch Beschimpfungen gefüllt. Die Band Keimzeit nahm z.B. ihr Gästebuch
nach kurzer Zeit komplett aus dem Netz und veröffentlichte statt dessen dort eine Stellungnahme mit dem Tenor, daß die Band
keinen Einfluß auf das Gebaren ihrer Geschäftspartner hat.

Da das ganze durch den Heise-Artikel wohl auch Leute erreichte, denen der damit verbundene Imageschaden nicht gefiel
(man beachte die Diskussionen in dem zum Artikel gehörigen Heiseforum), sah sich auch die Kanzlei Wollmann & Partner
nach kurzer Zeit zu einer Stellungnahme veranlaßt. Die Webseite der Kanzlei Wollmann & Partner ist hier zu erreichen:
http://www.wollmann.de die untenstehende und von mir kommentierte Stellungnahme der Kanzlei stand am 21.04.2005, 16:20
in exakt diesem Wortlaut auf der Websiete der Kanzlei, zu finden unter dem Menüpunkt "Aktuelles".
(Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, daß ich den Text der Stellungnahme nur auf meiner Webseite zitiere, um selbst
zu den einzelnen Punkten (die stellenweise schlichte Falschdarstellungen sind) kommentieren zu können. Ich bin also weder
Urheber des Textes, noch bezwecke ich damit irgendwelche Gewinn- oder Werbungsabsichten. Der Text ist hier nur zitiert, das
Original war bis zum 21.04.2005, 16:20 Uhr auf der Website der Kanzlei Wollmann & Partner zu finden. )

 

Hier die Stellungnahme der Kanzlei Wollmann & Partner zu dem Fall (Quelle: www.wollmann.de) Hier meine Kommentare dazu
Landgericht Berlin bestätigt Rechtswidrigkeit der ungenehmigten
Veröffentlichung von Liedtexten im Internet durch einstweilige
Verfügung
 
Im Internet werden massenhaft Liedtexte veröffentlicht, ohne dass
die Seitenbetreiber die dazu erforderlichen Genehmigungen der
Rechteinhaber (Urheber, Verlag) eingeholt haben. Die Seitenbetreiber
müssen die Zustimmung einholen, um die Liedtexte verwenden zu können.
Denn ohne die Zustimmung verstößt der Seitenbetreiber gegen Normen
des deutschen Urheberrechtsgesetzes (§§ 97, 19 a, 15 UrhG).
 
Die Seiten werden meist mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Die 
Einnahmequelle kann dabei die Installation eines Dialers, die Verbreitung 
von Werbung, die Erstellung von Userprofilen und deren Verkauf an Dritte 
oder der kostenpflichtige Download sein.
Das ist schlichtweg falsch. Es gab wohl offenbar zwei Seiten, deren Betreiber per Dialer versuchten ihre Besucher abzuzocken und somit Gewinn einfahren wollten. Alle anderen haben allenfalls mit Werbebanner ihre Hostingkosten anteilig wieder reinzubekommen versucht. Bei mir war nicht mal das der Fall, diese Seite kostet mich monatlich Geld, ohne daß ich auch nur einen Cent von irgendwem dafür verlange oder bekommen. Auch hat niemand der anderen Betreiber mit Userdaten gehandelt, das alles sind schlichtweg unzutreffende Behauptungen.
Wir, die Rechtsanwälte Wollmann & Partner GbR, haben namens
und in Vollmacht mehrerer Verlage urheberrechtsverletzende
Seitenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen.
          
Es sind nicht "mehrere Verlage", sondern alles Verlage der "Meisel-Verlagsgruppe". Alle diese "mehrere Verlage" haben die gleich Anschrift und unterscheiden sich nur im Namen und der Durchwahlnummer. Das relativiert das ganze dann doch ein wenig; es handelt sich konkret nur um ein Verlagshaus.
Das Landgericht Berlin hat die Rechtswidrigkeit der ungenehmigten
Veröffentlichung von Liedtexten im Internet durch einstweilige
Verfügung vom 01.04.2005,  AZ: 16.0.192/05, festgestellt und
damit unseren Standpunkt bestätigt.
          
Das Gericht wußte in der EV (siehe oben, es handelt sich dabei um die Seiten drei und vier des zweiten Schreibens von Wollmann & Partner an mich) dabei sicher nichts von den über 200 anderen Abmahnschreiben, die per Serienbrieffunktion erstellt wurden; außerdem hat das Landgericht Berlin den Verfahrenswert auf 25.000 Euro runter gesetzt.
Es hat bei der Veröffentlichung von Liedtexten im Internet ohne 
entsprechende Genehmigung einen dringenden Unterlassungsanspruch
gemäß §§ 97, 19 a, 15 UrhG angenommen. Nur wer aufgrund einer
Genehmigung dazu berechtigt ist, dürfe Liedtexte im Internet
veröffentlichen. Fehlt es an einer Berechtigung könne der Inhaber
der Domain auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
          
 
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin überzeugt: Es leuchtet
nicht ein, warum die Rechteinhaber ihre Liedtexte etwa als Vehikel
für die Werbung anderer preisgeben müssten. 
          
Die Texte standen bei mir nicht als "Werbung" für meine Site, sondern als Hilfe für Musikinteressierte und andere Hobbymusiker; als "Vehikel" habe ich die Texte nicht benutzt
Teilweise haben die Abgemahnten moniert, dass sie durch Rechtsanwaltsschreiben 
abgemahnt worden sind. Die Einschaltung von Rechtsanwälten war im 
vorliegenden Fall aber geboten, da die Rechtsmaterie kompliziert ist und 
vor den Landgerichten ohnehin Anwaltszwang herrscht. 
Eine Musikverlagsgruppe sollte eigentlich genug rechtliches Wissen haben, um selbst die Sitebetreiber zu einer Unterlassung auffordern zu können. Das danach (bei Weigerung) im Streitfall die Einschaltung eines Anwalts anzuraten wäre, hat mit diesen Fällen hier nichts zu tun. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wurde eindeutig nicht gewahrt.
Daneben reagieren die Abgemahnten regelmäßig selbst mit der 
Einschaltung von Rechtsanwälten. 
Wenn es nur eine einfache eMail mit Aufforderung, den Text runterzunehmen gewesen wäre, hätten die meisten Sitebetreiber einfach den Text runtergenommen und die Sache wäre aus der Welt gewesen. Das man bei Bedrohung durch einen Anwalt selbst versucht per Anwalt zu kontern ist sicher legtim.
Die Höhe der Abmahnkosten hängt auch von den Umständen 
des Einzelfalls ab. Es obliegt den Verletzern, darzulegen, warum in ihrem 
Fall von den üblicherweise zugrundezulegenden Werten Abstand genommen 
werden soll.
 
In dem vorgenannten Verfügungsverfahren hat das Landgericht
Berlin den von uns zugrundegelegten Streitwert bereits bestätigt.
          
Pascal Tavanti, Rechtsanwalt
(Quelle: www.wollmann.de, Menüpunkt "Aktuelles" am 21.04.2005, 16:20 Uhr)
Das stimmt eindeutig nicht, das Landgericht Berlin hat den Verfahrenswert auf 25.000 Euro festgesetzt. Wenn man bedenkt, daß bei kompletten MP3-Dateien der Streitwert bisher meist so im Bereich von 10.000 bis 20.000 Euro lag, dürfte der Streitwert in diesen Fällen (nur Texte, nicht mal Harmonien/Tabulaturen dabei) im Falle eines Gerichtsverfahrens wohl nochmal weiter nach unten korrigiert werden.

Weiter Infos, auch zu anderen Artikeln und Berichten zu diesem Fall sind u.a. hier zu finden:

http://www.kampfumsongtexte.de


So, die Chose geht weiter, hier geht's zur Seite 2

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